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Gebäudetyp E

Neubau - Copyright Sylvia HorstDer Gebäudetyp E beschreibt ein einfaches bedarfsgerechtes Bauen, ohne einen konkreten Gebäudetyp mit spezifizierten baulichen Eigenschaften zu nennen. Möglich soll dies beim Neubau als auch beim Bauen im Gebäudebestand werden.

Das gemeinsame Eckpunktepapier von Bundesjustiz- und Bundesbauministerium vom 20.11.2025 zum Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) soll das Bauen einfacher, schneller und günstiger machen. Hohe Baustandards und zahlreiche anerkannte Regeln der Technik sollen unbeachtet bleiben dürfen, wenn Planung und Bauausführung über den eigentlichen Bedarf hinausgehen würden.

Ein besonderer Gebäudetyp-E-Vertrag soll dies ermöglichen und so rechtssicher von gesetzlich nicht erforderlichen Baustandards abweichen, ohne dass die Wohnqualität leidet. Insbesondere soll eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik nicht mehr zu einem Baumangel führen. Dabei ist geplant, zwischen „sicherheitsrelevanten“ zwingenden und „komfortbezogenen“ abdingbaren Normen zu trennen. Ob und inwieweit dies praktisch umsetzbar ist, darf hinterfragt werden.

So werden zum Beispiel

  • beim Schallschutz (DIN 4109) Lüftung oder Elektroinstallation vom Gesetzgeber gern als „Komfort“ eingeordnet. In der bauphysikalischen Wirklichkeit avancieren sie nicht selten zum Gesundheitsrisiko. Denn Lärm kann krank machen.
  • Damit einher gehen auch Sicherheitsgefahren einher: Fehlende Raumsteckdosen können zu erhöhter Brandlast führen, weil sie die Verwendung von Mehrfachsteckdosen veranlassen.

Insgesamt droht ein Markt für „Immobilien mit Substandard“, bzw. mit Qualitätsmängeln, wenn Baustandards nicht klar vorgegeben sind.

Die Folgen:

  • Käufer misstrauen der Qualität,
  • Banken belegen die Objekte mit Risikoabschlägen bei der Beleihung.
  • Projekte werden durch schlechtere Finanzierungskonditionen teurer statt billiger.
© Dr. Hans Reinold Horst

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