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Gebäudetyp E
Das gemeinsame Eckpunktepapier von Bundesjustiz- und Bundesbauministerium vom 20.11.2025 zum Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) soll das Bauen einfacher, schneller und günstiger machen. Hohe Baustandards und zahlreiche anerkannte Regeln der Technik sollen unbeachtet bleiben dürfen, wenn Planung und Bauausführung über den eigentlichen Bedarf hinausgehen würden. Ein besonderer Gebäudetyp-E-Vertrag soll dies ermöglichen und so rechtssicher von gesetzlich nicht erforderlichen Baustandards abweichen, ohne dass die Wohnqualität leidet. Insbesondere soll eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik nicht mehr zu einem Baumangel führen. Dabei ist geplant, zwischen „sicherheitsrelevanten“ zwingenden und „komfortbezogenen“ abdingbaren Normen zu trennen. Ob und inwieweit dies praktisch umsetzbar ist, darf hinterfragt werden. So werden zum Beispiel
Insgesamt droht ein Markt für „Immobilien mit Substandard“, bzw. mit Qualitätsmängeln, wenn Baustandards nicht klar vorgegeben sind. Die Folgen:
© Dr. Hans Reinold Horst |